Die umfassende Betreuung von Abbauvorhaben ist die Spezialität unserer Kanzlei.
Auf diesem Gebiet sind wir seit 1985 erfolgreich tätig. So hat die
Kanzlei bzw. deren Rechtsvorgängerin - überwiegend in NRW - nachfolgend
aufgeführte Kies- und Sand- bzw. Gesteinstonnagen und nachfolgend
aufgeführten
Verfüllraum zur Genehmigung gebracht: (Stand der Daten: 08.05.2024)